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Unsere Aufgaben
Die Hauptaufgaben der Friedhofsgärtner
Ein sogenannter Dauergrabpflegevertrag wird für einen Zeitraum von fünf bis 40 Jahren fest abgeschlossen und die Kosten für die gesamte Vertragslaufzeit werden bei Vertragsabschluss bezahlt. Als Treuhandstelle für Dauergrabpflege ist die Friedhofsgärtner Dortmund eG beratend und - wie es der Name schon sagt - treuhänderisch für beide Vertragspartner (Kunde und Friedhofsgärtner) tätig. Sie ist also verantwortlich für die von Ihnen eingezahlten Gelder.
Sie als Auftraggeber haben dadurch die absolute Sicherheit, dass der von Ihnen gewünschte und vertraglich festgelegte Umfang der Grabpflege tatsächlich über den gesamten vereinbarten Zeitraum und innerhalb des festgeschriebenen Kostenrahmens erbracht wird. Diese Sicherheit kann kein Einzelunternehmen bieten, denn niemand kann voraussagen, ob er in 20, 30 oder gar 40 Jahren überhaupt noch tätig sein wird.
Die eingezahlte Vertragssumme legen wir sofort nach festgelegten Vorschriften zu günstigen Konditionen
an. Mit den entsprechenden Zinserträgen werden dann die jährlichen Teuerungsraten für Pflanzenmaterial
von der jahreszeitlichen Wechselbepflanzung bis zum Grabschmuck zu besonderen Anlässen und für alle vereinbarten
Arbeiten aufgefangen. Jahr für Jahr bezahlt die Friedhofsgärtner
